Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein PINDITO-Reisearrangement interessieren.
Der vorliegende Text folgt dem Bundesbeschluss über Pauschalreisen und entspricht der Empfehlung des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes.
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| 1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln | |||||
| 1.1 | Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner und Reiseveranstalter «Schöner Tauchen AG Schweiz», (nachfolgend ST-CH genannt) für von ST-CH veranstaltete Reisearrangements oder andere von ST-CH angebotenen Leistungen. | ||||
| 1.2 | Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von ST-CH vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» (wie z.B. APEX/ PEX-Flugscheine) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vetragsbedingungen. In diesen Fällen ist ST-CH nicht Ihre Vertragspartei. | ||||
| 2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und ST-CH abgeschlossen wird | |||||
| 2.1 | Der Vertrag zwischen Ihnen und ST-CH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und ST-CH wirksam. | ||||
| 2.2 | Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren vetragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. | ||||
| 3. Leistungen, insbesondere Pindito Leistungen (3.2 und 3.3) | |||||
| 3.1 | Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Bertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von ST-CH beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt, selbst wenn Sie mit Ihrem Arrangement ein Bahnanschlussbillett erhalten. | ||||
| 3.2 | Eingeschlossene Pindito Leistungen:
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| 3.3 | Nicht eingeschlossene Leistungen:
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| 4. Preise und Zahlungen | |||||
| 4.1 | Preise Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der Preisliste der ST-CH. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist als Barzahlungspreise, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6. | ||||
| 4.2 Zahlung | |||||
| 4.2.1. | Anlässlich des Vertragsabschlusses sind folgende Anzahlungen zu leisten: CHF 800. pro Person für Reisen nach Übersee. | ||||
| 4.2.2. | Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 60 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. | ||||
| 4.2.3. | Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt ST-CH die Reiseleistungen zu verweigern. | ||||
| 4.3 | Kurzfristige Buchungen Buchen Sie Ihre Reise weniger als 60 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. | ||||
| 4.4 | Buchungsgebühren Falls Sie ein «Nur-Landarrangement» (ohne Hin- und/oder -rücktransport ab Schweiz) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 100. pro Person, maximal CHF 200. pro Auftrag; die gleiche Regelung gilt für «Nur-Hotel-Buchungen» bis zu drei Nächten. | ||||
| 4.5 | Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann. | ||||
| 5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation) | |||||
| 5.1 | Allgemeines Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. | ||||
| 5.2 | Bearbeitungsgebühr Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person CHF 150., pro Auftrag, maximal CHF 300. als Bearbeitungsbebühr erhoben (s. Ziffer 5.3.). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseasusschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt. | ||||
| 5.3 | Annullationskosten Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 121 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.) folgende Annullierungskosten erhoben: 120 90 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises 89 60 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises 59 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises Bei «Kleingruppen» oder «Vollcharter» ist die Anzahlung nicht rückerstattbar, da die Schiffskapazität weit im voraus blockiert wird. Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullationsbedingungen bestehen, diese finden sich bei der Programmausschreibung. Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. | ||||
| 5.4 | Annullierungskostenversicherung Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei Ihrer Buchungsstelle eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. | ||||
| 5.5 | Ersatzreisender Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. ST-CH orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prüfung ist unter anderem bei Reisen mit besonderen Reiseerfordernissen notwendig (in der Hochsaison kann die Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen). Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 5.2 f.). | ||||
| 6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preis- änderungen, Änderungen im Transportbereich | |||||
| 6.1 | Änderungen vor Vertragsabschluss ST-CH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen. | ||||
| 6.2 | Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder c) Wechselkursänderungen ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. ST-CH wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu. | ||||
| 6.3 | Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung oder vor Reisebeginn. ST-CH behält sich auch inIhrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. ST-CH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. ST-CH orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. | ||||
| 6.4 | Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben). | ||||
| 7. Reiseabsage durch ST-CH | |||||
| 7.1 | Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen ST-CH ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt ST-CH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen. | ||||
| 7.2 | Mindestteilnehmerzahl Für alle von ST-CH angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Reiseteilnehmern. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann ST-CH die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. | ||||
| 7.3 | Höhere Gewalt, Streiks Sollten unvorhersehbare Ereignisse höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann ST-CH die Reise absagen. | ||||
| 7.4 | Reiseabsage aus anderen Gründen durch ST-CH ST-CH ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4. | ||||
| 7.5 | Umtriebsentschädigung Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 7.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 7.4) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von CHF 100. pro Person, maximal CHF 200. pro Auftrag. Bei gewissen Spezialprogrammen wie Theater- und Konzertreisen, Sportreisen, Vereins- und Verbandsreisen, in ihrem Auftrag ad hoc zusammengestellte Gruppenreisen und Messereisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden. | ||||
| 8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise | |||||
| 8.1 | ST-CH kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird. | ||||
| 8.2 | Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen ST-CH den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. | ||||
| 9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden | |||||
| Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie ST-CH nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die ST-CH-Reiseleitung, die örtliche ST-CH-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekostenversicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle. | |||||
| 10. Wenn sie etwas zu beanstanden haben | |||||
| 10.1 | Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der ST-CH-Reiseleitung, der örtlichen ST-CH-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. | ||||
| 10.2 | Die Reiseleitung, die örtliche ST-CH-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen ST-CH-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. | ||||
| 10.3 | Selbstabhilfe Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von ST-CH ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt. | ||||
| 10.4 | Wie Sie Ihre Forderung gegenüber ST-CH geltend machen Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ST-CH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich ST-CH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen ST-CH-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. | ||||
| 10.5 | Verwirkung Ihrer Ansprüche Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1. und 10.2. anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reise preises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. | ||||
| 11. Haftung von ST-CH | |||||
| 11.1 | Allgemeines ST-CH vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der ST-CH Reiseleitung, der örtlichen ST-CH Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. | ||||
| 11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse | |||||
| 11.2.1 | Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet ST-CH nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). | ||||
| 11.2.2 | Haftungsausschlüsse ST-CH haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches ST-CH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von ST-CH ausgeschlossen. | ||||
| 11.2.3 | Personenschäden Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet ST-CH im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. | ||||
| 11.2.4 | Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.) Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von ST-CH auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen. | ||||
| 11.2.5 | Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht. | ||||
| 11.2.6 | Car-, Zugs, Flug- und Schiffsfahrpläne usw. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen. | ||||
| 11.3 | Veranstaltungen während der Reise Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von ST-CH veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. ST-CH ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung oder die örtliche ST-CH-Vertretung diese lediglich vermittelt hat. | ||||
| 11.4 | Ausservertragliche Haftung Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen. | ||||
| 12. Versicherungen | |||||
| Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternemen ist beschränkt. ST-CH empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw. «Sollten Sie bereits über eine private Annullierungskostenversicherung verfügen, können Sie anlässlich der Buchung eine Verzichtserklärung unterschreiben. In diesem Falle haften Sie persönlich für die Zahlung allfälliger Annullierungskosten.» | |||||
| 13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Teilnahmebedingungen | |||||
| 13.1 | Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann. | ||||
| 13.2 | Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen. | ||||
| 13.3 | Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. | ||||
| 13.4 | ST-CH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie ST-CH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. | ||||
| 13.5 | Alle Teilnehmer an Tauchprogrammen müssen selber für ihre notwendigen Papiere wie z.B. Tauchbrevet, Logbuch oder ärztliches Zeugnis besorgt sein. Sollte ein Taucher mangels notwendiger Papiere oder taucherischer Qualifikation von der Tauchbasis zurückgewiesen werden, übernimmt die ST-CH keine Haftung und Ersatzansprüche entfallen. | ||||
| 14. Rückbestätigung von Flugscheinen | |||||
| Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. | |||||
| 15. Obudsman | |||||
| 15.1 | Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und ST-CH oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. | ||||
| 15.2 | Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche Postfach 383, 8034 Zürich | ||||
| 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | |||||
| 16.1 | Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ST-CH ist schweizerisches Recht anwendbar. | ||||
| 16.2 | Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. | ||||
| 16.3 | Für Klagen gegen ST-CH wird der ausschliessliche Gerichtsstand Dielsdorf vereinbart. | ||||
